Teilnehmen können hessische Gründer:innen und Nachfolger:innen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
Die Selbstständigkeit wird noch nicht mehr als fünf Jahre ausgeführt.
Der Hauptsitz des Unternehmens liegt in Hessen.
Der/Die Unternehmer:in ist am Markt aktiv.
Ausnahme: Deine Bewerbung als Student:in, Doktorrand:in oder wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in an einer Hochschule für die Kategorie "Gründung aus der Hochschule" ist von dieser Teilnahmebedingung entbunden.
Teilnahmegebühr
Die Teilnahme am Wettbewerb »Hessischer Gründerpreis 2025« ist kostenfrei.
Bewerbungsfrist
Bewirb Dich bis zum 07.05.2025, 23:59 Uhr für den »Hessischen Gründerpreis 2025«.