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Bewerbungsfrist für Hessischen Gründerpreis endet am 28. August

  • Martin

Gründer und junge Unternehmen müssen Unterlagen bis 28. August einreichen
Öffentliche Aufmerksamkeit, Unterstützung für das Geschäft, Profivideo und hochwertige Netzwerkkontakte zu gewinnen

„Ich wurde in vielen überregionalen und regionalen Zeitungen, im Radio und im Fernsehen vorgestellt, wo ich als Einzelunternehmerin sonst keine Chance gehabt hätte. Letztendlich hatte der Einzug ins Finale einen Medienwert von etwa 120.000 Euro, was einfach toll ist“, blickt Andrea Bienia zurück. Die Unternehmerin aus Südhessen war mit ihrer Nähschule „Genaehtes“ Preisträgerin beim Hessischen Gründerpreis 2015. Nur noch wenige Tage Zeit haben junge Unternehmen, die sich in diesem Jahr um den Preis bewerben wollen und sich damit Chancen auf ähnlich wertvolle Aufmerksamkeit sichern wollen. Am 28. August 2018 endet die Bewerbungsfrist.

„Unter den bisher eingegangenen rund 20 Bewerbungen bilden IT-Firmen einen kleinen Schwerpunkt, aber es ist beispielsweise auch ein Fahrradladen darunter“, berichtet Elisabeth Neumann, Projektleiterin der Gründertage Hessen. Vor allem auf die Bewerbungen in der in diesem Jahr erstmals eingeführten vierten Kategorie für Gründungen aus der Hochschule ist Neumann neugierig.

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Pressemitteilung: "Bewerbungsfrist für Hessischen Gründerpreis endet am 28. August"
Veröffentlichungsdatum: 14.08.2018
Dateiformat: PDF | ca. 0,4MB
Textlänge: 3.487 Zeichen (mit Leerzeichen)